Sperrmüll
Definition:
Zum Sperrmüll zählen sperrige Einrichtungsgegenstände aus Haushalten und Gewerbe- oder Industriebetrieben, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen
und daher nicht mit dem Hausmüll in einer herkömmlichen Mülltonne entsorgt werden können.
Beispiele für zugelassene Abfälle
- Möbelstücke wie Tische, Stühle, Schränke, Kommoden etc
- Betten, Matratzen
- Teppiche, Fußbodenbeläge aus PVC, Linoleum, Lamimat, Parkett etc.
- Fenster und Türen
- Gartenmöbel aus Holz oder Kunststoff
- Regale, Regalbretter aus Holz, Kunststoff oder Metall
- Kinderwagen, Kinderspielsachen
- Fahrräder, Roller, Kettcars
- Koffer, Reisetaschen, Korbwaren
- Haushaltsgegenstände aus Holz
- Haushaltsgegenstände aus Kunststoff
Beispiele für ausgeschlossene Abfälle:
- Bauschutt, Beton, Steine, Fliesen, Ziegel, Keramik
- flüssige Sonderabfälle wie Farben, Lacke , Lösungsmittel, Altöl etc.
- feste Sonderabfälle wie Leuchtstoffröhren, Trockenbatterien, Nassbatterien etc.
- asbesthaltige Abfälle (z. B. asbesthaltige Eternitplatten hergestellt vor 1993)
- asbesthaltige Nachtspeicheröfen
- Mineralwolle / Isolierwolle
- Elektronikschrott, Fernseher, Monitore, elektrische Kleingeräte
- Feuerlöscher, Gaskartuschen, Druckbehälter
- Kühlgeräte, Gefriergeräte, Klimageräte
- Restabfälle, Grünabfälle, Gartenabfälle
- sonstige schadstoffverunreinigte oder– belastete Abfälle
- Haushaltsgegenstände aus Metall (Waschmaschinen, Elektroherde, Gasherde)
Allgemeine Hinweise:
Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.