ABV Containerdienst & zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb
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Gemischte Bau - & Abbruchabfälle

Baumischabfall (Baustellenabfall)

Definition:
Baustellenmischabfall umfasst alle Abfallstoffe, die bei Neubau, Umbau, Reparatur bzw. Abriss von Bauwerken als Baumaterialien, Bauzubehör oder Verpackungsreste anfallen 

Beispiele für zugelassene Abfälle:
- leere Verpackungen aus Folie, Pappe, Papier,
- Holzwerkstoffe, Paletten, Kanthölzer, Bretter, Spanplatten
- Gips und Gipskartonplatten, Fermacellplatten, Heraklithplatten
- Rohre aus Kunststoff oder Metall
- Tapetenreste, Kabelreste
- restentleerte Eimer / Säcke der Baustoffverarbeitung
- Möbelteile, Teppichreste, Bodenbeläge aus Holz und Kunststoff
- Baustoffreste wie Mörtel, Putz, Sand, Steine etc.
- Flachglas
- Bitumendachpappe
- Eisenträger, Moniereisen, Heizkörper

Beispiele für ausgeschlossene Abfälle:
- Bauschutt, Beton, Fliesen, Ziegel, Keramik in großen Mengen (größer 0,5 m³)
- flüssige Sonderabfälle wie Farben, Lacke , Lösungsmittel, Altöl etc.
- feste Sonderabfälle wie Leuchtstoffröhren, Trockenbatterien, Nassbatterien etc.
- asbesthaltige Abfälle (z. B. asbesthaltige Eternitplatten hergestellt vor 1993)
- asbesthaltige Nachtspeicheröfen
- Mineralwolle / Isolierwolle
- teerhaltige Dachbahnen
- Feuerlöscher, Gaskartuschen, Druckbehälter
- Kühlgeräte, Klimageräte
- Elektronikschrott (Fernseher, Monitore etc.)
- schadstoffbelastete Althölzer wie z. B. Bahnschwellen,Dachstühle,Dachsparren.    

- Styropor HBCD haltige Stoffe                     

- sonstige schadstoffverunreinigte oder –belastete Abfälle

Allgemeine Hinweise:
Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.

 

 

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