ABV Containerdienst & zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb
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 SONDERMÜLL

   Dämmmaterial (Steinwolle / Glaswolle) SONDERMÜLL

Dämmstoffe aus Glaswolle und Steinwolle, die vor 1996 hergestellt wurden, enthalten gesundheitsgefährdende Fasern und müssen deshalb als sortenreine Monofraktion erfasst werden. Die Dämmstoffe müssen luftdicht in PE-Säcke oder Big-Bags verpackt werden. Die Säcke sind nach der Befüllung dauerhaft mittels Klebeband, Kabelbinder oder Kordel zu verschließen. PE-Säcke zum Verpacken der Dämmstoffe können gegen Gebühr geliefert werden. 

Beispiele für zugelassene Abfälle:
- Steinwolle
- Glaswolle

Beispiele für ausgeschlossene Abfälle:
- Styropor

- asbesthaltige Baustoffe
- Heraklithplatten

Allgemeine Hinweise:
Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.

 

 

Dämmmaterial Styropor HBCD haltig 17 06 04 ohne Anhaftungen

 

Dämmstoffe aus Styropor mit HBCD haltigen Inhaltsstoffen ohne Anhaftungen müssen ab dem 01.08.2017 nach der Gewerbeabfallverordnung im gesonderten Nachweisverfahren mit Übernahme und Begleitschein entsorgt werden.

 

 

Dämmmaterial Styropor mit Anhaftungen/Verunreinigungen 17 09 04

 

Dämmstoffe aus Styropor mit Anhaftungen/Verunreinigungen müssen ab dem 01.08.2017 nach der Gewerbeabfallverordnung im gesonderten Nachweisverfahren mit Übernahme und Begleitschein entsorgt werden.  Die Dämmstoffe müssen luftdicht in PE-Säcke oder Big-Bags verpackt werden. Die Säcke sind nach der Befüllung dauerhaft mittels Klebeband, Kabelbinder oder Kordel zu verschließen. PE-Säcke zum Verpacken der Dämmstoffe können gegen Gebühr geliefert werden.

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56566 Neuwied

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