Definition:
Unter diese Altholzkategorie fallen alle schadstoffbelasteten Hölzer, welche durch die Behandlung mit Holzschutzmittel vor Insektenbefall, Pilzbefall und zur Herabsetzung der Entflammbarkeit
behandelt wurden oder durch eine andere Art und Weise eine chemische Kontamination aufweisen.
Beispiele für zugelassene A4-Hölzer:
- Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle
- Munitionskisten und Kabeltrommeln hergestellt vor 1989
- Altholz von Schadensfällen (Wohnungsbrand)
- Holzfachwerk und Dachsparren
- kesseldruckimprägnierte Hölzer, z. B. Palisadenhölzer, Sichtschutzwände
- lackierte Fenster, Fensterstöcke und Türen aus dem Außenbereich
- Gartenzäune, Jägerzäune behandelt mit Holzschutzmitteln
- grundsätzlich alle Hölzer welche mit
Holzschutzmitteln behandelt wurden
Beispiele für ausgeschlossene Abfälle:
- PCB-Altholz gemäß nachfolgender Definition:
- Altholz, das PCB im Sinne der PCB/PCT-Abfallverordnung ist und nach deren Vor-
schrift zu entsorgen ist
- PCB-Belastete Dämm- und Schallschutzplatten
- Quecksilberbelastete Althölzer mit einem Quecksilbergehalt von mehr als 0,0001
Gewichtsprozenten
Allgemeine Hinweise:
Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
.