Bauschutt (unbelastet)
Definition:
Mineralische Materialien die bei Bau-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten anfallen und ausschließlich aus Beton, Ziegeln, Fliesen, Keramik, Steinbaustoffen, Mörtel, Leichtbaustoffen und Kalksandstein
bestehen und eine Kantenlänger von 0,50 Meter nicht überschreiten. Abbruchstücke aus Beton dürfen keine größeren Mengen an Bewehrungsmaterial enthalten.
Beispiele für zugelassene Abfälle:
- Bimssteine
- Beton,
- Betonbruchstücke ohne Bewehrung
- Fliesen, Kacheln
- Ziegelsteine
- Dachpfannen aus Betonstein oder Naturschiefer, Tondachziegel
- ausgehärtete Mörtelreste
- Naturschiefer, Gehwegplatten, Pflastersteine
- Kies, Sand, Estrich
- Waschbecken und Toilettenschüsseln aus Keramik
Beispiele für ausgeschlossene Abfälle:
- flüssige Sonderabfälle wie Farben, Lacke , Lösungsmittel, Altöl etc.
- feste Sonderabfälle wie Leuchtstoffröhren, Trockenbatterien, Nassbatterien etc.
- asbesthaltige Abfälle (z. B. asbesthaltige Eternitplatten hergestellt vor 1993)
- Abfälle aus Holz, Kunststoff, Gummi, Papier, Pappe
- Gipskartonplatten, Fermacellplatten, Heraklithplatten,Gasbeton
- Installationsteile wie z. B. Rohre, Armaturen, Anbauteile etc.
- Leere oder gefüllte Baustoffsäcke und Baustoffverpackungen
- Abfälle, die gemäß o. g. Definition nicht mineralischen Ursprungs sind
Achtung:
Falls der Container nicht ausschließlich mit mineralischen Bestandteilen gefüllt ist, müssen wir diesen Container als Baumischabfall (wesentlich teuerer) entsorgen.
Allgemeine Hinweise:
Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
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