Poltergut - Polterabendabfälle
Definition:
Poltergut umfasst alle Arten von Abfällen die im Rahmen eines Polterabends anfallen.
- Porzellan
- Steingut
- Blumentöpfe
- Keramikartikel
- Fliesen
- Waschbecken
- Toilettenschüsseln
Beispiele für ausgeschlossene Abfälle:
- flüssige Sonderabfälle wie Farben, Lacke , Lösungsmittel, Altöl etc.
- feste Sonderabfälle wie Leuchtstoffröhren, Trockenbatterien, Nassbatterien etc.
- asbesthaltige Abfälle (z. B. asbesthaltige Eternitplatten hergestellt vor 1993)
- asbesthaltige Nachtspeicheröfen
- Mineralwolle / Isolierwolle
- teerhaltige Dachbahnen
- Feuerlöscher, Gaskartuschen, Druckbehälter
- Kühlgeräte, Klimageräte
- Elektronikschrott (Fernseher, Monitore etc.)
- schadstoffbelastete Althölzer wie z. B. Bahnschwellen, Dachstühle, Dachsparren
- sonstige schadstoffverunreinigte oder –belastete Abfälle
- Papier, Pappe
- Kunststoffe
- Servietten
- benutztes Geschirr aus Papier, Pappe oder Kunststoff
Achtung:
Falls der Container nicht ausschließlich mit mineralischen Bestandteilen gefüllt ist, müssen wir diesen Container als Baumischabfall (wesentlich teuerer) entsorgen.
Allgemeine Hinweise:
Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
Sperrmüll