Grünabfälle-Gartenabfälle
Definition:
Zu den kompostierbaren Grünabfällen zählen Garten- und Parkabfälle, Baum-, Strauch- und Rasenschnitt, Friedhofsabfälle, Straßenbegleitgrün und Laub.
Beispiele für zugelassene Abfälle:
- Garten- und Parkabfälle
- Laub
- Ast- und Strauchschnitt
- Äste mit einem Durchmesser von maximal 12 cm
- Friedhofsabfälle frei von nicht kompostierbaren Bestandteilen
- Rasenschnitt
- kleinere Mengen überlagerte Stroh- und Heureste
Beispiele für ausgeschlossene Abfälle:
- Äste mit einem Durchmesser größer 12 cm
- Obst- und Gemüseabfälle
- Speisereste aus der Nahrungsmittelzubereitung
- Wurzelstöcke mit einem Durchmesser größer 10 cm
- Baumstämme, Baumstümpfe
- Abfälle aus Tierhaltungen
- Grünabfälle die durch Störstoffe wie z. B. Kunststoff oder Metall verunreinigt sind
Allgemeine Hinweise:
Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.