Dämmmaterial (Steinwolle / Glaswolle) SONDERMÜLL
Dämmstoffe aus Glaswolle und
Steinwolle, die vor 1996 hergestellt wurden, enthalten gesundheitsgefährdende Fasern und müssen deshalb als sortenreine Monofraktion erfasst werden. Die Dämmstoffe müssen luftdicht in PE-Säcke oder
Big-Bags verpackt werden. Die Säcke sind nach der Befüllung dauerhaft mittels Klebeband, Kabelbinder oder Kordel zu verschließen. PE-Säcke zum Verpacken der Dämmstoffe können gegen Gebühr geliefert
werden.
Beispiele für zugelassene Abfälle:
- Steinwolle
- Glaswolle
Beispiele für ausgeschlossene Abfälle:
- Styropor
- asbesthaltige Baustoffe
- Heraklithplatten
Allgemeine Hinweise:
Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
Dämmmaterial Styropor HBCD haltig 17 06 04 ohne Anhaftungen
Dämmstoffe aus Styropor mit HBCD haltigen Inhaltsstoffen ohne Anhaftungen müssen ab dem 01.08.2017 nach der Gewerbeabfallverordnung im gesonderten Nachweisverfahren mit Übernahme und Begleitschein entsorgt werden.
Dämmmaterial Styropor mit Anhaftungen/Verunreinigungen 17 09 04
Dämmstoffe aus Styropor mit Anhaftungen/Verunreinigungen müssen ab dem 01.08.2017 nach der Gewerbeabfallverordnung im gesonderten Nachweisverfahren mit Übernahme und Begleitschein entsorgt werden. Die Dämmstoffe müssen luftdicht in PE-Säcke oder Big-Bags verpackt werden. Die Säcke sind nach der Befüllung dauerhaft mittels Klebeband, Kabelbinder oder Kordel zu verschließen. PE-Säcke zum Verpacken der Dämmstoffe können gegen Gebühr geliefert werden.